Ziel jeder Gesellschaft sollte sein, dass Menschen dauerhaft ohne Diskriminierung, soziale Benachteiligungen oder substanzielle Nöte in Frieden und in einem Gleichgewicht mit der Natur leben. Die Umgestaltung unserer Lebensweise hin zu
Nachhaltigkeit und Regenerationsfähigkeit ist dringend notwendig für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und muss gleichzeitig sozial gerecht gestaltet werden, damit soziale Maßnahmen indirekt zu Klimaschutzmaßnahmen werden.
Auf Grundlage der Erfüllung aller Grundbedürfnisse, eines Bewusstseins für die Vielfalt der Gesellschaft, entsprechender Repräsentation und der Förderung von partizipativen Angeboten wollen wir einen Weg gehen, der nicht nur das
1,5-Grad-Ziel anvisiert. Wir wollen sowohleinerseits
die Mitwirkung aller BürgerBürger an der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft gewährleisten als auch und andererseits nachhaltige Strukturen etablieren, die langfristig
allen BürgerBürger ein Leben in Würde und frei von Diskriminierung ermöglichen und zur Stärkung gemeinschaftlichen Denkens und Handelns beitragen.
Gleichberechtigung stärkt eine Gesellschaft weit über den sozioökonomischen Aspekt hinaus. Wir setzen uns für eine Politik der Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Geschlechtsdefinition, Ethnie, Herkunft, sozialem Status,
Religionsbekenntnis oder sexueller Orientierung sowie der Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und. Wir wollen dazu beitragen, dass die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft als Wert begriffen
wird.
Wir treten auf politischer Ebene für eine angepasste Quotierung für Frauen, LGBTQIA, Menschen mit Behinderung sowie mit Migrationshintergund in allen Gremien, Delegationen sowie Verhandlungsgruppen und Konsultationsverfahren ein, damit
Geschlechteraspekte in allen Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden.
Der Anteil der Mädchen und Frauen an der Gesamtbevölkerung von gut 50 %
Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache trägt dazu bei, das Bewusstsein für das bestehende traditionelle patriarchalische Ungleichgewicht in der Geschlechterrepräsentation zu schärfen und sollte daher in offiziellen Publikationen und
Dokumenten Anwendung finden.
Frauen verdienten im Jahr 2021 im Bundesdurchschnitt 18 % (unbereinigte Gender Pay Gap) weniger als Männer mit teils erheblichen branchenspezifischen Unterschieden.
Mangelnde Transparenz ist der Schlüssel zu einer ungerechten Bezahlung. Die Notwendigkeit einer individuellen Aufforderung zur Einsicht der Gehälter gleichwertig beschäftigter KollegKollegen durch ArbeitnehmerArbeitnehmer selbst ist für diese
jedoch nicht zumutbar und unzureichend.
Menschenwürde und Gleichwertigkeit sind für uns mit autoritären und antidemokratischen, rassistischen und faschistischen sowie anderweitig auf ethnische, soziale und rechtliche Ausgrenzung basierenden Ideologien unvereinbar. Sie
verschleiern Konfliktlinien und Machtverhältnisse und verschärfen krisenhafte Entwicklungen, nicht zuletzt durch ihre Gewalttendenz in der politischen Auseinandersetzung. Etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung besitzen einen
Migrationshintergrund, 11.8 Millionen
Menschen sind AusländerAusländer.schadet nicht nur einzelnen Personen, sondern schwächt unsere Gesellschaft als Ganzes und mindert sowohl ihre Handlungsfähigkeit als auch deren Akzeptanz. schadet nicht nur einzelnen Personen, sondern schwächt den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit mindert Ungleichbehandlung die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.
Wir setzen uns für die Fortentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu einem Antidiskrimierungsgesetz mit vollständiger Umsetzung der europäischen Vorgaben
40 % der Frauen haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt.Frauen,
für Opfen von gewaltbelasteten Beziehungen zu entkommen, soll durch die finanzielle Förderung von Frauenhäusern
Schutzhäusern für alle betroffenen Personen ausgebaut werden.In Deutschland muss die Genitalverstümmelung drastisch verfolgt und bestraft werden.
Gewalt gegen Frauen und LGBTQIA
Jegliche Gewalt muss als solche in allen Bundesländern länderübergreifend erfasst und
strafrechtlich verfolgt, sowie und
anonym veröffentlicht werden.
Jeder Landkreis muss verpflichtet werden Übergriffe aufgrund der sexuellen Orientierung zu erfassen.
Ein lokales Monitoring muss verpflichtend werden, das Übergriffe aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst.
Wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen müssen – insbesondere durch personelle und finanzielle Mittel – gefördert und eine bedarfsgerechte, einzelfallunabhängige Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden.
In Deutschland lebten 2017
ca. 13 Mio. Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderungenunterschiedlicher Art. Ihre Familienangehörigen eingeschlossen ihrebilden sie einen großen Teil unserer Bevölkerung.
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen stärker als bisher an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können, die hierfür notwendige Barrierefreiheit sollte in einem modernen Land eine
Selbstverständlichkeit sein. Besonders zentral sind dabei die Aspekte von inklusiven Schulkonzepten und Barrierefreiheit – sowohl im Verkehr als auch in öffentlichen Gebäuden – sowie die freie Wahl der Wohnform, der Zugang zum Arbeitsmarkt
und zum gesellschaftlichen Leben. In Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsverbänden, der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Behindertenbeiräten sowie auch
sozialen Initiativen soll umfassende, multifaktorielle Konzeption von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen erarbeiten, die über reine bauliche Anpassungen hinausgeht. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung muss eine gesetzliche
Regelung geschaffen werden, damit bereits im Vorfeld Barrierefreiheit für digitale Strukturen mit eingearbeitet wird.
Förderschulen für Kinder mit Behinderungen sollen aufgrund des teilweise spezifischen Förderbedarfs erhalten, auf lange Sicht sollen Schulen jedoch inklusiv gestaltet werden. Die Kinder sollen gemeinsam mit den anderen in eine Schule gehen
können, aber weiterhin speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt geschützte Räume haben. Parallel sollen die Weiterbildung der LehrerLehrer auf dem Gebiet der Inklusion und die Ausbildung auf Förderschullehramt ausgebaut werden. Des
Weiteren soll Gebärdensprache an Grundschulen unterrichtet und an weiterführenden Schulen als Wahlfach angeboten werden, um den massiven, sozialen Einschränkungen Hörgeschädigter entgegenzuwirken.
Die Bewältigung der Klimakrise bedeutet für uns gleichzeitig die Bekämpfung einer der wesentlichen Ursachen für Kriege und Flucht. Die Unterstützung von Entwicklungsprozessen und Klimaschutzmaßnahmen in den Herkunftsländern ist Teil der
Klimagerechtigkeit. Nichtsdestotrotz ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahrzehnten vermehrt Menschen bei uns
aufgrund der Klimakrise und der mit ihren Auswirkungen einhergehenden Konflikte in EU-Staaten
Zuflucht suchen. Wir bekennen uns zu der Pflicht und Verantwortung zur Solidarität gegenüber Menschen, die Schutz vor Krieg, Verfolgung, Terrorismus und Hunger suchen .
Der Kampf gegen die Klimakrise bedeutet für uns gleichzeitig die Bekämpfung einer wesentlichen Ursache für Kriege und Flucht.
Wir planen eine Vereinfachung der Einwanderungswege und eine Erleichterung des Aufnahmeprozesses sowohl für Asylsuchende bzw. MigrantMigranten als auch für die Behörden durch eine Zweiteilung nach:
Der Erwerb der Landessprache und damit der rasche Zugang zu Sprachkursen ist ein wichtiger Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Integration und Teilhabe an der Gesellschaft und damit den Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Perspektive und ein
Leben ohne staatliche Unterstützung. Kinder sollten sofort in das Schulsystem aufgenommen werden. Im Ausland erworbene Ausbildungen, Berufsabschlüsse und Berufserfahrungen sollen durch flexible Zusatzausbildungen und Prüfungen leichter
anerkannt werden, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Unis sollen z. B. Masterstudienplätze für Menschen anbieten, deren Ausbildungen nicht ganz kompatibel sind mit den Erfordernissen im Land, damit diese in kurzer Zeit
nachholen können was ihnen für eine vollständige Qualifikation fehlt. Eine darüber hinaus gehende Werbung um ausländische Fachkräfte, auf die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz abhebt
Zunehmende Konflikte und Proteste, verursacht durch die wachsende Ungerechtigkeit eines Wirtschaftssystems, welches immer weniger willens und
in der Lage ist, die selbstverursachten, sozialen Verwerfungen auszugleichen, belasten Motivation und Leistungsbereitschaft der PolizistPolizisten. **
Demotivation und radikale Einstellungen haben auch innerhalb der Polizei zugenommen. Unser Ziel ist es, die Stellung der Polizei als Institution des Vertrauens für alle BürgerBürger wiederherzustellen und die Wertschätzung dieser
wichtigen Funktion zu erhöhen. Dies erreichen wir durch Stärkung der personellen Ausstattung, einer Kultur der Anerkennung von Diversität und bürgerschaftlichen Engagements und des kritischen Fehlermanagements.
Im Rahmen der Polizeiausbildung soll verstärkt eine Kultur der Anerkennung von Diversität und bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden, die später durch Fortbildungen weitergetragen wird. Die soziale und interkulturelle
Kommunikationskompetenz soll weiter gestärkt und der Anteil von Frauen
und Menschen mit Migrationshintergrund unter den Auszubildenden durch gezielte Anwerbung erhöht werden. Wie in allen sozialen Berufen ist eine ausreichende Personalausstattung erforderlich, um eine Auszehrung durch unphysiologische
Dienstregulatorien zu verhindern. Hierfür soll auch die Kooperation mit speziell geschulten Berufsgruppen, wie z. B. SozialarbeiterSozialarbeitern, PsychiaterPsychiatern und PsychologPsychologen ausgebaut werden, damit die Polizei von Tätigkeiten entlastet
werden kann, für die andere besser und fachspezifisch ausgebildet sind. Auch diese Berufsgruppen müssen daher in Ausbildung und Ausstattung gefördert werden. Die digitale Infrastruktur sowie Aus- und Fortbildung müssen ausgebaut werden
zur Verbesserung der Recherchefähigkeit in Bezug auf Cyberkriminalität, Datenaustausch zwischen den Behörden und Zusammenführung von Informationen.
Das notwendig hierarchische System der Polizeistruktur insbesondere in geschlossenen fördert den Korpsgedanken und bewirkt bei Kritik eine Abwehrhaltung nach außen. Die Befähigung zur Machtausübung wirkt attraktiv auf dominanzaffines und
rechtsradikales Denken. Mechanismen der innerpolizeilichen Sozialisation müssen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf Sichtweisen und Einstellungen endlich in Studien analysiert und aufgearbeitet werden. Um ihnen entgegenzuwirken, soll
bereits die Auswahl der Auszubildenden mit strengeren Sicherheitsüberprüfungen erfolgen, die über die Abfrage von Straftaten hinausgehen, also beispielsweise Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse wie rechtsextreme Haltungen.
PolizistPolizisten mit nachgewiesen extremistischen Einstellungen (z. B. Beteiligung in rechtsextremen Chatgruppen) untergraben das Vertrauen in die Verfassungstreue der Polizei und müssen erneut überprüft, versetzt bzw. suspendiert sowie
betroffene Einheiten ggf. aufgelöst und umbesetzt werden. Im Wiederholungsfall muß ein/e Polizeibeamte/r aus dem Dienst entlassen werden. Dieses darf nicht nur bei Zugehörigkeit zu oder Zusammenarbeit mit einer verfassungsfeindlichen
Organisation oder Partei gelten, sondern auch solche, welche Gewalt als ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ansehen. Abfragen zu persönlichen Daten von BürgerBürger dürfen nur noch über eine eindeutige Identifizierung der
abfragenden Person und genauer Dokumentation von Zeitpunkt, Inhalt, Begründung sowie der Person und Stelle, an die Informationen weitergeleitet wurden, möglich sein. Unberechtigte Abfragen müssen beamten- und strafrechtlich konsequent
verfolgt werden.
AusbilderAusbilder sollen als MentorMentoren und Vertrauenspersonen aktiv bleiben, die auch als
AnsprechpartnerAnsprechpartner nach der Ausbildung die Nachwuchskräfte darin bestärken, dass stereotype Umgangsformen nicht weitergegeben werden. Im Alltag
soll eine Kultur des kritischen Umgangs im Sinne eines critical incident reporting System (CIRS)
zur (auch anonymen) Meldung und Nachbearbeitung kritischer Vorfälle oder insuffizienter Abläufe der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebenen unter standardisierter und professioneller Supervision etabliert werden. Polizeiliches
Fehlverhalten wie z. B. übermäßige Gewaltanwendung, Diskriminierung oder der Verdacht auf verfassungsfeindliche Einstellungen, untergraben - auch wenn sie selten sind - das Vertrauensverhältnis zwischen BürgerBürger und der Polizei als
Institution, welches jedoch für die Ausübung des Gewaltmonopols im Inneren eine notwendige Grundlage darstellt. Trotz gesetzlichem Verbot […] wird das Prinzip des Racial Profiling auf der Grundlage der sog. „grenzpolizeilichen Erfahrung“
(§22 (1) Bundespolizeigesetz) weiterhin angewandt. Um solche Fälle konsequent nachverfolgen zu können, müssen erfolgte Kontrollen den Betroffenen mit Angabe der Begründung quittiert werden Für eine effektive Aufklärung und Verfolgung
benötigen wir polizeiunabhängige Beschwerdestellen nach dem Vorbild der Independent Police Complaints Commissions, an die sich BürgerBürger, aber auch polizeiintern
KollegKollegen mit Hinweisen, Kritik und Beschwerden wenden können.
Gemäß BVerfSchG besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzes in der Vorfeldaufklärung über Bestrebungen u.a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, jedoch ohne polizeiliche Funktion.
Gerade in diesem Zusammenhang hat er sich jedoch insbesondere durch die Tätigkeit von sog. V-Männern V-Leute
** wiederholt als eigenes Problem präsentiert. Für den Schutz der BürgerBürger vor terroristischen oder gewaltsamen Handlungen sind laut Verfassung die politischen Abteilungen der LKA und das
BKA zuständig, die das Recht und die Pflicht haben, im Umfeld von Terroristen und politischen Gewalttätern polizeilich, ggf. verdeckt ermitteln zur Aufklärung von Terroraktionen sowie zu deren Verhinderung. Hauptaufgabe des
Verfassungsschutzes ist dagegen die Beobachtung von "extremistischen Menschen" "Extremisten", was jede/n erfasst, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzulehnen scheint oder extremistische Gruppen unterstützt, die Dokumentation "extremistischer“ Bestrebungen und die Ausspähung der Mitglieder und SympathisantSympathisanten
solcher Gruppen mit dem Ziel, ihnen "extremistische“ Betätigungen nachzuweisen. Dies ist v.a. problematisch, wenn er darüber hinaus über Einstufungen als Zensurbehörde auftritt und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wird. Die
Dokumentation von politischem Extremismus erfolgt effektiv über Forschungsinstitute, Thinktanks oder Bürgerinitiativen, die hierfür staatliche Fördermittel erhalten müssen. Wir halten an einer polizeiunabhängigen Vorfeldaufklärung fest,
diese muss jedoch unabhängig und klar durch demokratische Institutionen kontrolliert erfolgen und darf keine Befugnisse zur Informationsweitergabe gegenüber Dritten besitzen. Der Verfassungsschutz bedarf diesbezüglich einer tiefgreifenden
Reform.
Eine vielfältige und für unterschiedliche Sichtweisen und Aspekte offene sowie gleichzeitig verlässliche und tatsachenbasierende Medienberichterstattung ist die Basis für eine lebendige Demokratie. Die Konzentration insbesondere im
Printmedienbereich sowie Zusammenlegung von Redaktionen führt zur Vereinheitlichung von Inhalten und Sichtweisen und widerspricht dem Konzept von Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Wir wollen unabhängige lokale Medienprojekte und
Zeitungen fördern, um ein breites Meinungsspektrum zu erhalten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
ist für uns ein Grundpfeiler der Informations- und Kulturvermittlung, dessen Schwerpunkt dem Informationsgebot gemäß stärker auf kritische, wissenschaftlich fundierte und meinungsunabhängige Nachrichten, politische Bildung und die
Vermittlung von Wissen und Kultur ausgelegt werden muss. In einer Zeit, in der auch manipulierte und nicht faktenbasierte Inhalte frei zugänglich sind, muss dafür Sorge getragen werden, dass öffentlich verbreitete Informationen eine
nachprüfbare Grundlage haben. In Sendungen und Zeitungsbeiträgen verwendete Quellen sollen daher auf den online-Repräsentationen der Medien frei zugänglich aufgeführt werden. Organisatorisch soll eine weitgehende Trennung der
öffentlich-rechtlichen Medien
vom politischen Raum erreicht werden, um Interessenkonflikte zu verhindern und so Neutralität und kritische Berichterstattung sicherzustellen. Die Besetzung der Rundfunkräte soll transparent erfolgen und durch eine den Bevölkerunggruppen
entsprechende Quotierung sowie durch Kooptierung von Vertretern zivilgesellschaftlicher Gruppen eine breitere gesellschaftliche Repräsentation widerspiegeln. Aktive PolitikerPolitiker können nicht Mitglied von Aufsichtsgremien sein.
Wir betrachten Whistleblowing als unverzichtbar für die Aufdeckung und Verfolgung unternehmens- oder behördeninterner Missstände aber auch strafrechtlich relevanter Vorgänge, die unter normalen Umständen der Öffentlichkeit oder
Untersuchungsinstanzen verschlossen sind. Sie sind meist in die betroffenen Einrichtungen eingebunden, besonders eingeweiht, aber auch gefährdet und bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Insbesondere Unternehmen und die Medien
müssen lernen, dass das Aufdecken von Missständen etwas Nützliches für die Gesellschaft bewirkt. Wir begrüßen den aktuellen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene zur Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes, in das folgende Punkte
Aufnahme finden müssen:
Die Klimakrise führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit sowie stärkeren Ausprägung von Unwetterkatastrophen in Deutschland und Europa – Dürren, Starkregen und Hochwasser sind dabei die zwei drei
häufigsten Folgen der Klimakatastrophe.
Zudem können mehrere Ereignisse gleichzeitig auftreten bzw. länderübergreifend Gebiete betroffen sein. Dies macht eine Ausweitung von Katastrophenschutzmaßnahmen mit zentraler Koordination notwendig mit einer Gesamtstrategie aus baldigen und wirksamen Klimaschutz als Grundvoraussetzung, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Ausbau von konkreten Katastrophenschutzmaßnahmen (wie z. B. Entsiegelung und Schwammstädte) sowie Stärkung der Resilienz im Katastrophenfall.
Die Forschung zur Entwicklung und Vorhersage von Extremwetterereignissen muss verstärkt werden, was die dauerhafte Sicherstellung der Datenauswertung und Analysekapazitäten einschließt. Durch digitale Simulationen von Katastrophenszenarien
(Digital Twins) mit Integration präventiver Maßnahmen in den Städtebau können Möglichkeiten der Digitalisierung sinnvoll genutzt werden.
Es soll eine Boden-Kommission zur raschen Erarbeitung einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik eingerichtet werden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zügig vornehmen zu können (Stärkung des kommunalen Vorkaufsrecht, Konkretisierung der
Sozialpflichtigkeit und Begrenzung des nicht eigengenutzten (Boden)eigentums im Städtebaurecht).
Ein umfangreiches Renaturierungsprogramm von Flussläufen und Flussauen, einschließlich Wiederbewaldung insbesondere von ungenutztem Agrar- und Weideland ist erforderlich, um Überflutungsflächen zu schaffen und Flussströmungen zu
verlangsamen sowie eine gleichmäßigere Wasserfüllung zu erreichen, zudem wird hierdurch eine Stärkung von Biodiversität und CO2-Aufnahme erreicht. Um die Speicherung von Oberflächen- und Bodenwasser in der Landschaft zu erhöhen, muss die
Bodenverdichtung und -bearbeitung reduziert und eine ganzjährige Bodendeckung zum Erhalt der Bodenstruktur und Wasserspeicherungskapazität ermöglicht werden. Die Möglichkeit der Anordnung entsprechender Maßnahmen ist durch Ergänzung §17
Abs. 2, 3 BBodSchG erforderlich. Zusätzliche Waldflächen können zudem einen Teil der durch den Klimawandel zurückgehenden Niederschläge ausgleichen, wobei sich die Effekte regional unterscheiden.Mind. Mindestens
10 % der Waldfläche sollen als dauerhafter Naturwald ausgewiesen und ein Waldumbau hin zu naturnahen Laubwäldern insbes. von Hanglagen zum Schutz des Bodens eingeleitet werden. Im Bundeswaldgesetz soll eine schonende Waldbewirtschaftung
festlegen werden.
Drainagen müssen wo möglich rückgebaut, ggf. durch kontrollierte Dränung ersetzt werden und Neugenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Das Bergrecht muss dergestalt angepasst werden, dass Eingriffen zum Rohstoffabbau kein Vorrang mehr gegenüber ggf. erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen erteilt werden darf. Der weitere Ausbau von Flüssen für die Schifffahrt z. B. mittels Staustufen muss beendet werden, da bei häufiger auftretendem Niedrigwasser in den Flüssen der Landschaftswasserhaushalt beeinträchtigt und Trockenheit begünstigt wird.
Durch eine Grundgesetzänderung soll die Rolle des Bundes zur Katastrophenschutzplanung und Hilfe im Katastrophenfall gestärkt und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als bundesweite Zentralstelle zur Planung
und Koordinierung von bundesweiten Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut werden, einschließlich einer Weisungsbefugnis für betroffene Länder. Ziel ist die Schaffung eines organisatorischen Zentrums (ähnlich dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum
GTAZ) mit einem bundesweit verzögerungsfrei einsetzbaren Netzwerk von Einsatzmitteln, Personal und Notversorgung. Hierfür sind erforderlich:
Kompetenzzentren auf Landesebene unterstützen und kontrollieren Kommunen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Die Stromversorgung stellt bereits heute in nahezu allen Bereichen die kritischste Infrastruktur dar, die für den Katastrophenfall i.R. einer ohnehin notwendigen Regionalisierung der Strom- und Speicherversorgung sichergestellt werden
muss. Ebenso müssen Satellitenschüsseln mit WLAN-Zugang und Notstromversorgungseinrichtungen in kurzer Zeit verfügbar gemacht werden. Zum Schutz kritischer Infrastruktur auch vor hybriden Bedrohungen sollen analoge Betriebsverfahren
aufrechterhalten und die Fähigkeit zur Bedienung in der Berufsausbildung beibehalten werden. Die zumeist privaten Betreiber von Versorgungsinfrastruktur sollen gesetzlich auf den Fokus von Schutzmaßnahmen und entsprechende
Durchsetzungskompetenz der Landesstellen verpflichtet werden. Im Sendai-Rahmenwerk zur Katastrophenvorsorge der UN
Warnungen des BBK sowie des Europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS müssen rechtzeitig in die Kommunen und an die Bevölkerung vermittelt werden. Hierfür muss ein flächendeckendes Netz barrierefreier Warnsysteme gewährleistet sein
Das Verhalten im Katastrophenfall muss stärker in die Schulausbildung integriert und Erwachsenenkurse mit Notfallübungen etabliert werden (richtiges Verhalten, zuständige Stellen und Notfallversorgungszentren, lokale Katastrophenpläne,
Risikoaufklärung insbes. in Gefährdungsgebieten). Die vorhandene Hilfsbereitschaft soll strukturiert und gefördert werden durch Schulung von (freiwilligen) Präventions- und KatastrophenhelferKatastrophenhelfern oder Organisation und Förderung von
Netzwerken zur Nachbarschaftshilfe (Behinderte, Ältere, Kinder) mit Hilfe- und Evakuierungsregister, Netzwerk regionaler Katastrophenräte mit VertreterVertretern aller beteiligten Einrichtungen, die sich um Überwachung von Warnmeldungen,
Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung kümmern.
Der Katastrophenschutz, welcher gegenwärtig fast ausschließlich aus ehrenamtlichen MitarbeiterMitarbeitern besteht, ist auf die kommenden Herausforderungen nicht ausreichend vorbereitet und ausgestattet.
Die Klimaliste möchte gemeinsam mit lokalen ExpertExperten den Katastrophenschutz in eine neue Form des Zivilersatzdienstes integrieren. Dies soll auch den gesellschaftlichen Wert der im Katastrophenschutz aktiven HelferHelfer betonen.
Aufgrund der Zunahme von Häufigkeit und Ausmaß unwetterbedingter Schäden werden entsprechend finanzielle Aufwendungen unvermeidlich. Versicherer werden die anfallenden Summen auf Beitragssteigerungen umlegen, welche für die Bewohner
insbesondere in stark gefährdeten Gebieten unter Umständen nicht mehr finanzierbar sein werden.