Klimaschutzziele

Unser wichtigstes Ziel ist die schnellstmögliche Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (THG), wie in den Zielen des Pariser Klimaabkommen festgelegt. Spätestens in 10 Jahren muss Deutschland klimaneutral sein. Wir werden alles dafür tun, das Pariser Klimaabkommen sozial und global gerecht einzuhalten.

Das bedeutet, das weltweite CO2-Budget gleichmäßig auf alle Menschen auf der Erde aufzuteilen. Das bedeutet wir haben keinerlei Budget mehr, primäres Ziel ist die Reduktion der THG auf allen Ebenen. Der weltweite CO2-Außstoß liegt sowohl historisch als auch Aktuell pro Kopf Mehrheitlich in den westlichen Länder (Nordamerika, Europa, Australien, Japan), deshalb erwächst für uns, auch unter dem Aspekt der Klimagerechtigkeit, eine größere Verantwortung in der Um- und Durchsetzung der Reduktionsziele. Der Zeitpunkt der Aufteilung wird auf Anfang 2018 festgesetzt. Um mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit unter 1,5 °K Erderwärmung zu bleiben stehen 2018 global 580 Gt verbleibendes CO2 als Budget im Raumhttps://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2022/06/SR15_Chapter_2_LR.pdf IPCC Special Report: Global Warming of 1.5°, Chapter 2, S. 108, Table 2.2, wovon Deutschland gemäß Bevölkerungsanteil 6,3 Gt erhielt. Seitdem wurde von diesem Budget bereits ein Teil verbraucht. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt 4,2 Gt CO2 ab (vmtl. Ende) 2020 an.https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2022_06_fragen_und_antworten_zum_co2_budget.pdf?__blob=publicationFile&v=15 Tabelle 1, Seite 8 Dieser Wert diente z. B. als Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021. Die jüngsten Entwicklungen, wie Waldbrände oder beschleunigtes Auftauen des Permafrosts deuten darauf hin, dass diese Wahrscheinlichkeit eher noch kleiner wird.

Wir teilen das deutschlandweite Budget nach wissenschaftlichen Szenarien auf alle Sektoren auf und geben einen Reduktionspfad vor, dessen Einhaltung jährlich transparent von einer unabhängigen Institution überprüft wird.

Für den erforderlichen 1,5 Grad-Pfad setzen wir für Deutschland ein CO2-Restbudget von maximal 4,2 Gt CO2 ab 2020 an. Dieses Restbudget ergibt sich aus den Berechnungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (abgeleitet vom weltweiten Budget des IPCC von 580 Gt ab 2018 für eine 50 %ige Wahrscheinlichkeit, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen). Viele die Klimakatastrophe verschärfende Faktoren, wie verheerende Waldbrände oder das beschleunigte Tauen der Permafrostböden, sind in dem weltweiten Budget von 580 Gt noch nicht berücksichtigt. Das macht eine beschleunigte Reduktion unseres CO2-Ausstoßes notwendig. Basierend auf der Annahme eines maximalen Gesamtbudgets von 4,2 Gt CO2 ab 2020, stellen wir jährlich verbindliche Reduktionsziele für alle Sektoren auf. Die Reduktion des CO2 Ausstoßes wird jedes Jahr überprüft. Das Monitoring wird transparent von einer unabhängigen Institution durchgeführt. Die Ergebnisse werden öffentlichkeitswirksam kommuniziert.

Die Folgen der Klimakatastrophe machen sich schon jetzt deutlich bemerkbar, auch in Deutschland. Parallel zur schnellstmöglichen Dekarbonisierung werden wir daher die Klimafolgenanpassung in allen Sektoren vorantreiben, ohne dabei die Notwendigkeit entschlossener Klimaschutzpolitik in Frage zu stellen.

Wir werden diesen Wandel sozial gerecht gestalten. Um die externen Kosten der Klimakrise einzupreisen, wollen wir eine Bepreisung des Treibhausgasausstoßes mindestens in Höhe der Umweltfolgekosten einführen. Laut der Berechnung des Umweltbundesamtes liegen diese derzeit bei einer Höhe von 195 € pro Tonne CO2-Äquivalent.https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen Finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen droht jedoch, von diesen Preissteigerungen überdurchschnittlich betroffen zu sein.https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapiere/Arbeitspapier_08_2019.pdf Sie sind aber nur für einen unterdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verantwortlich. Deshalb soll das eingenommene Geld zu großen Teilen zurück an die Bevölkerung ausgezahlt werden und für Grundsicherung bzw. Sozialleistungen anrechnungsfrei sein. Menschen mit niedrigem Einkommen werden von einer direkten finanziellen Auszahlung überdurchschnittlich profitieren.

Da eine rein marktwirtschaftliche Regelung nicht ausreichen bzw. zu anderen Problemen führen wird, sehen wir viele konkrete Maßnahmen vor. Diese sind zumeist sektorspezifisch und werden an die Einhaltung bzw. Überschreitung der angesetzten Reduktionspfade jedes Sektors gekoppelt.

Naturräume sowie die Heimat von Menschen dürfen nicht weiter durch den Abbau fossiler Energieträger (wie z. B. im Rheinischen Revier oder in der Lausitz) zerstört werden. Klimaschädliche Maßnahmen wie der Bau von nicht zukunftsfähiger Verkehrsinfrastruktur oder fossilen Subventionen müssen umgehend gestoppt werden.