Wärmewende, Bauen & Wohnen

Die Erzeugung von Wärme und Kälte verursacht heute gut die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland.https://www.stiftung-klima.de/app/uploads/2021/06/2021-06-10-Waermewende-2021.pdf Gleichzeitig verursachen Bau und Betrieb von Gebäuden in Deutschland ca. 40 % des CO2-Ausstoßes, 52 % unseres Müllaufkommens und verbrauchen 90 % der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Verbrauch und Kosten gingen in den vergangenen Jahren trotz verbesserter Förderung und höherer Gebäude-Standards im Neubau kaum zurück (UBA 2021). Daher sind vor dem Hintergrund eines notwendig ambitionierten Klimaschutzes nun erhebliche Anstrengungen bei der Wärmeversorgung und den Bauvorschriften notwendig. Diese Aufgabe allein der privaten Initiative zu überlassen, hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Es bedarf stattdessen einer umfassenden Anpassung der Bebauungsvorschriften, verbindlich regulatorischer gesetzlicher Vorgaben und einer kommunalen Bau- und Wärmeplanung, die den Zielen des Pariser Klimaabkommens entspricht. Es ist weiterhin nicht zu erwarten, dass die notwendige Wärme allein aus Strom über Wärmetauscher zur Verfügung gestellt werden kann. Dies erfordert den Einsatz von Solar- und geothermischen Verfahren sowie Biomasse Kraftwerken.

Dekarbonisierung der privaten Wärmeversorgung

Dafür sind folgende Punkte wichtig:

Strategische Wärmeplanung auf kommunaler Ebene

Den Kommunen fällt bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle zu. Im Rahmen eines national festgelegten Gesamt-Entwicklungsplans, der sich aus den THG-Minderungszielen ergibt, werden die Kommunen zu einer strategischen Wärmeplanung verpflichtet. Gleichzeitig erhalten sie dazu weitreichende Befugnisse:

Aufbau einer dezentralen, kommunalen Wärmeversorgung (Local District Heating)

Kleine und mittlere Kommunen können mit Nahwärmenetzen aus regenerativen Energien klimafreundlich und unabhängig versorgt werden. Im Nachbarland Dänemark werden inzwischen 65 % der Bevölkerung mit Nah- oder Fernwärmesystemen versorgt (Kopenhagen 98 %). Diese Wärmeversorgung unterliegt einer gesetzlich garantierten Non-Profit Regulierung.

Ausbau und Dekarbonisierung der Städteversorgung (Fernwärme)

Die Wärmewende erfordert besonders in Städten einen Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur. Sie ermöglicht die modulare Integration von Abwärme aus diversen Quellen.

Die Förderung von Wärmenetzen wird stark erweitert und umstrukturiert, gleichzeitig werden bestehende Hemmnisse abgebaut:

Wärmespeicher

Es gibt ganzjährig verfügbare Wärmequellen (Wärme aus MVA, Industrieabwärme) und saisonal verfügbare Quellen wie Solarthermie. Saisonale Wärmespeicher ermöglichen die Synchronisierung sämtlicher regenerativer Wärmequellen mit dem tatsächlichen Wärmebedarf. (Nähere Ausführung im Bereich Energie)

Neubau & Sanierung

Den aktuellen Gebäudebestand hin zur Klimaneutralität umzubauen, ist eine der größten Herausforderungen des Klimaschutzes, sowohl finanziell als auch in der praktischen Umsetzung. Auf der anderen Seite weist der Gebäudesektor ein vielfach nicht ausgeschöpftes Potenzial für die Energiewende, Klimawandelanpassung, Effizienzsteigerungen und Biodiversität auf. Die Studie des Wuppertal Instituts im Auftrag der Fridays for Future-Bewegung legt nahe, wie die Wärmeversorgung in Deutschland mit einer durchschnittlichen jährlichen Sanierungsrate von 4 % bis 2035 klimaneutral umgestaltet werden kann. Dafür ist politischer Wille erforderlich, der die Probleme bei der Wurzel packt und umsetzt. Denn eine umfassende Transformation des Gebäudesektors ist zwingend nötig, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.

Generell ist bei Baumaßnahmen zu beachten: Klimagerechtes Bauen bedeutet, dass Architektur vor Einsatz von Technik steht. Architektonische Lösungen zum Kühlen, Wärmen oder Isolieren der Gebäude müssen bevorzugt werden. Neubauten und Sanierung sind bei der Baugenehmigungsvergabe auch einer klimagerechten Wertung zu unterziehen. Punkte wie CO2-Bilanz des Baumaterials, Energieversorgung und eventuell Energiespeicherung, Speichern und Wiederverwertung von Regen- und Brauchwasser sind im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Regionale Baustoffe sollen bevorzugt werden. Baustoffe und ihr Einsatz müssen weitgehendst sortenrein und auch bei Abriss, Rückbau oder Umbaumaßnahmen leicht voneinander zu trennen sein. Baustoffe sollen so im Bau eingesetzt werden, dass sie auch bei einem Abriss einer Wiederverwertung zugeführt werden können (Kreislaufwirtschaft).

Klimaneutralität im Neubau

Alle Neubauten müssen eine Ökobilanz von mindestens Netto-Null aufweisen. Der über den gesamten Lebenszyklus verursachte CO2-Ausstoß muss demzufolge durch die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger mit ökologischen Maßnahmen auf dem Grundstück kompensiert werden. Als Grundlage für diese notwendige Maßnahme wird eine Ökobilanz erstellt. Ein Punktesystem erfasst ganzheitlich die bei der Materialherstellung, den Bauprozessen, dem Gebäudebetrieb und bei dem Rückbau sowie den Verwertungsmaßnahmen entstehenden CO2-Äquivalente. Mithilfe der Ökobilanz wird der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes abgebildet. Die Verwendung eigener, erneuerbarer Energieträger und der Einbau erneuerbarer Baustoffe, die bei einem späteren Rückbau der Verwertung zugeführt werden können, wird konsequent gefördert (Konsistenz). Um eine Nullbilanz im Gebäudebetrieb zu erreichen, müssen die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger den Energiebedarf minimieren (Effizienz) und konsequent mit eigenen, erneuerbaren Energien decken. Zudem wird der Anreiz geschaffen, ein Gebäude möglichst bedarfsgerecht und somit kompakt zu errichten (Suffizienz). Mit der Bilanzierung wird sichergestellt, dass klimaschädliches Handeln auf das notwendige Minimum reduziert wird und Eingriffe, die zu CO2-Emissionen führen, auf dem Grundstück ausgeglichen werden. Kann keine Netto-Null-Bilanz erzielt werden und sind Kompensationsmaßnahmen auf dem Grundstück technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, so muss eine einmalige Kompensationszahlung entrichtet werden. Die Kosten pro CO2-Äquivalent sind gesetzlich so festzulegen, dass eine nachhaltige Bauweise die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger im Regelfall ökonomisch deutlich besser stellt. Die durch die Kompensationszahlung generierten Einnahmen sind zweckgebunden an landeseigene CO2-Kompensationsmaßnahmen und werden diesen zugeführt. Um eine Messbarkeit und Quantifizierbarkeit der im Gebäude verbauten Baustoffe sowie des voraussichtlichen Energieverbrauchs sicherzustellen, sind alle Baugenehmigungen digital mit einer Bauwerksdatenmodellierung bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Mit der Digitalisierung der Baugenehmigungen kann neben der Berechnung der Ökobilanz auch die Archivierung, Bearbeitung und Prüfung aller Anträge effizienter und schneller umgesetzt werden.

Solarpflicht bei Neubau

Für alle Neubauten wird eine Solarpflicht eingeführt. Wird über eine Ökobilanzierung des geplanten Gebäudes eine Klimaneutralität auch ohne die Installation von Solaranlagen nachgewiesen, so kann eine Befreiung von der Pflicht erteilt werden. Die Maßnahme dient vor allem als Übergang zur umfassenden Einführung des digitalen Bauantrags mit der daran geknüpften Ökobilanzierung. Für eine Solarpflicht gilt es, ein geeignetes Finanzierungstool zu entwickeln für den Fall, dass der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Mobilitätsangebot beim Neubau

Die Pflicht zum Errichten von PKW-Stellplätzen in den Landesbauordnungen wird außer Kraft gesetzt. Damit entfallen die Zahlungen für nicht errichtete Stellplätze. Um nachhaltige Mobilität zu fördern, werden stattdessen nachhaltige Mobilitätsangebote (Fahrrad-Stellplätze, ÖPNV-Angebote, Electro-car-sharing) an den Neubau gebunden.

Klimaneutralität bei Sanierung

Für einen Teil der Bestandsgebäude sollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden. Wird Eigentum an einem Gebäude erworben, so ist auch hier für alle baulichen Maßnahmen sowie für den Gebäudebetrieb die Klimaneutralität sicherzustellen. Die Vorschriften entsprechend der Ökobilanzierung finden so für alle Aus- und Umbauten im Bestand Anwendung. Zudem ist ein Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem über einen festzulegenden Zeitraum energetische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aufgelistet sind. Bei der Förderung von Sanierung der Bestandsimmobilien muss dringend nachgesteuert werden und es müssen weitere Anreize geschaffen werden. Generell muss der Bestandsumbau den Neubau überwiegen. Hierzu muss die Bestandssanierung stärker als bisher gefördert werden.

Energetische Sanierung von Liegenschaften

Mit dem Ziel, einen klimaneutralen landeseigenen Gebäudebestand bis 2026 zu schaffen, werden die landeseigenen Liegenschaften mit einem Anteil von mindestens 20 % jährlich energetisch saniert. Hierbei werden geeignete Dach- und Fassadenflächen mit Solarmodulen versehen. Zudem werden alle Liegenschaften umgehend auf Ökostrom umgestellt. Es kann wahlweise Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden. Beide Technologien erfüllen gleichermaßen die Solarpflicht. Es soll eine Sonderprämie bei der Installation von Solar plus integriertem Gründach gezahlt werden. Eine weitere Sonderprämie soll bei einer Kopplung von PV mit einer Wärmepumpe gezahlt werden, um lokal den direkt genutzten Anteil des Solarstroms zu erhöhen. Die positiven Ergebnisse aus dem Sanierungsumbau werden an die Öffentlichkeit getragen und vor Ort sichtbar gemacht. Kommunen werden bei der energetischen Sanierung ihrer eigenen Liegenschaften sowohl finanziell als auch organisatorisch durch das Landes- und Bundesförderprogrammen unterstützt.

Generell bei öffentlichen Bauvorhaben sollten folgende Punkte beachtet werden:

Alle öffentlichen Ausschreibungen müssen einen zu erarbeitenden Kriterienkatalog zur Klimaneutralität erfüllen. Vergabe nach Sozialen und Ökologischen Kriterienhttps://www.bwb.de/de/assets/downloads/Berliner_Ausschreibung_Vergabegesetz_2012_06_17.pdf

Klimagerechter Städteplanung

Gerade der städtische Raum entwickelt ein eigenes Mikroklima. Aufgrund der Klimakrise ist mit einer zunehmenden Hitze und Stauhitze im städtischen Raum zu rechnen. Eine Umgestaltung des städischen Raums unter den sich verändernden klimatischen Verhältnissen ist daher dringend notwendig. Dahingehend ist im Bezug auf eine klimagerechte Stadtplanung eine Entsiegelung des Stadtraums und das Schaffen von Grünflächen notwendig. Die durch Verschattung und Entsiegelung geschaffenen Verdunstungsflächen tragen zu einer Abkühlung des Stadtraums bei und schaffen eine Stadt mit lebenswerten Außenräumen.

Klimagerechte Stadt

Aufgrund zunehmender Wetterextreme wie Starkregen und langanhaltenden Hitzewellen muss auch die Stadtplanung darauf reagieren. Um Starkregenereignissen zu begegnen, sind voluminöse Rückhaltebecken zu schaffen, welche große Mengen an Wasser auffangen können. Die Rückhaltebecken dienen gleichzeitig als Wasser-Zisternen, welche das Wasser speichern und für lange Hitzephasen zurückhalten. Grünflächen sollen mit Bäumen nachverdichtet werden. Parkanlagen mit großen Rasenflächen stellen in Hitzesommern keine Qualität dar und beschleunigen die Verdunstung. Durch Nachpflanzungen von Bäumen auf diesen Flächen wird Kühlung erreicht und die Verdunstung verringert.

Stadt, Verkehr, Flächenentsiegelung

Eine autoarme Stadt ist Grundlage einer klimagerechten Stadt. Die durch den Wegfall des Individualverkehrs frei werdenden Flächen werden dringend gebraucht. Diese Flächen müssen zum größten Teil wieder entsiegelt werden. (Genaueres zur Verkehrspolitik: siehe Themenabschnitt "Verkehr") Die Entsiegelung der Flächen des Personen Individual Verkehrs (PIV), wie Parkplätze und Teile der Verkehrsflächen, führt zu einer Hitzereduzierung im städtischen Raum. Die wegfallenden Asphaltflächen können nicht mehr Hitze speichern und als entsiegelte Fläche durch Verdunstung zur Kühlung beitragen. Eine Begrünung der entsiegelten Flächen vor allem mit Bäumen ist notwendig, um durch Verschattung Kühle auch im Straßenraum zu erzeugen. Bauprojekte und neue Bauvorhaben müssen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit auf Flächenverbrauch und der Alternative durch Umnutzung überprüft werden. Aufstockungsmöglichkeiten von Bestandsgebäuden im städtischen Raum sind zu überprüfen und Neubauten mit Flächenversiegelung vorzuziehen. Umnutzung von Bestandsgebäuden und Flächen muss bevorzugt werden und in den Kosten günstiger werden als ein Neubau.

Ein großes Potential, Flächenversiegelung durch immer weiter wachsende Baugebiete zu vermeiden, besteht in der besseren Nutzung des Gebäudebestands. Dafür sollte es den Menschen erleichtert werden, ihre Wohnung der aktuellen Lebenssituation anzupassen. Insbesondere sollten für ältere Menschen attraktive Möglichkeiten geschaffen werden, aus einer größeren Wohnung bzw. aus einem Haus in eine kleinere, barrierefreie Wohnung umzuziehen. Für Wohnungseigentümer sollten die Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) beim Verkauf und Ankauf von selbstgenutzten Wohnungen reduziert werden. Die Gemeinden bieten eine Wohnungsbörse an, bei der beispielsweise junge Familien und ältere Ehepaare oder Alleinstehende ihre Wohnungen tauschen können, damit die Familien mehr Platz bekommen und die älteren Menschen nicht mehr benötigten Wohnraum (beispielsweise frühere Kinderzimmer) abgeben können.

Recht auf Wohnen

Aus unserer Sicht ist die soziale und ökonomische Komponente im Bereich Wohnen nicht zu vernachlässigen.https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-unbezahlbare-mieten-4100.htm Gerade die Spekulation und Kommerzialisierung von Wohnraum führen in letzter Konsequenz zu ökologischen Problemen. Das Besetzten von Wohnraum durch große Unternehmen, Verdrängung von Menschen in die Außenbezirke und die dadurch einhergehende Flächenversiegelung und erhöhten Anfahrtswege sind neben der ökonomischen und psychologischen Belastung der Menschen ein großes Problem. Eine sinnvolle und ökologische Wohnungspolitik kann nur durch eine starke Einbindung staatlicher Strukturen und durch eine demokratische Mitbestimmung der Menschen erfolgen. Wohnen ist ein Menschenrecht und muss dem Markt und Profit entzogen werden. Wir wollen Wohnungen zurück in die öffentliche Hand bringen. In erster Linie Kommunen, aber auch Genossenschaften und Mietergemeinschaften wollen wir den Rückkauf von Wohnungen ermöglichen und durch die öffentliche Hand fördern. Dafür soll ein Re-Kommunalisierungsfonds aufgelegt und ein kommunales Vorkaufsrecht gestärkt werden. Das Recht auf Wohnen muss in einer so reichen Gesellschaft wie unserer als Grundrecht im Grundgesetz verankert werden.

Die Wärmeerzeugung führt in Europa zu enormen Treibhausgasemissionen. In Deutschland werden für Heizwärme genauso viel Treibhausgase emittiert wie für den gesamten Stromverbrauch. In anderen Ländern ist die Bilanz weitaus besser – auch in Ländern, in denen es kälter ist als in Deutschland. Woran liegt das?

Deutschland scheitert an der Wärmewende

Deutschland hinkt anderen Ländern bei der Transformation des Wärmesektors weit hinterherhttps://www.fr.de/politik/europa-waermepumpen-gebaudeenergiegesetz-heizung-deutschland-fdp-eu-klimawandel-treibhausgase-zr-92386305.html. Hierzulande werden Heizungen größtenteils immer noch mit extrem klimaschädlichem Erdöl oder Erdgas betrieben.

Dass es auch anders geht, zeigen Länder wie Dänemark, wo der Einbau neuer Erdöl- und Erdgasheizungen bereits seit 2013 verboten ist. Norwegen hat 2020 nachgezogen.

Eine Schlüsseltechnologie für den Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung ist die Wärmepumpe. Im Vergleich zu einer reinen Elektroheizung benötigt sie nur etwa ein Drittel bis ein Viertel an Strom.

In Deutschland ist die Angst verbreitet, dass es mit Wärmepumpen nicht richtig warm wird. Aber wenn die Umstellung auf Wärmepumpen in so kalten Ländern wie Finnland und Schweden gelingt, warum nicht auch hierzulande?

Medienkampagne gegen Klimaschutz im Wärmesektor

Dass die Wärmewende in Deutschland immer noch nicht Fahrt aufnimmt, hat viel mit einer Medienkampagne zu tun, die im Frühjahr 2023 vor allem von Springer-Medien wie “Bild” und “Welt” losgetreten wurde. Im Zentrum dieser Kampagne stand das damals noch geplante Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024.

Die Kampagne führte zu harten Auseinandersetzungen in Politik und Gesellschaft, häufig basierend auf Desinformation. Die Regierung lenkte ein, das geplante Gebäudeenergiegesetz wurde entkernt. Von bestimmten Neubauten abgesehen, wurde das Einbau-Verbot für fossile Heizungen weit in die Zukunft verschoben. Damit wurden die Klimaziele im Wärmesektor de facto aufgegeben: In Deutschland wird der Wärmesektor noch für viele Jahre einer der größten Emittenten von klimaschädlichen Treibhausgasen sein.

Mit Fehlinformationen gegen den überfälligen Wandel

Als den deutschen Medien der Plan der Bundesregierung durchgestochen wurde, neue Öl- und Gasheizungen ab 2024 zu verbieten, war über begleitende Fördermaßnahmen noch nichts entschieden. Dennoch wurde sofort mit oft aberwitzigen Zahlen das Schreckgespenst hoher Belastungen an die Wand gemalt.

Die Kampagne wirkt bis heute nach. Viele Hausbesitzende sind verunsichert. Sie befürchten hohe Kosten und rechnen mit langen Wartezeiten. Manche wollen Jahre auf die Entscheidung ihrer Gemeinde über den Aufbau eines Fernwärmenetzes warten. Dabei lässt sich meist heute schon feststellen, ob die Voraussetzungen dafür in einer Gemeinde gegeben sind oder nicht.

Die meisten Ängste sind unbegründet: Wärmepumpen sind rasch und günstig verfügbar, und es gibt bereits genügend Fachpersonal, um die Wartezeiten für den Einbau überschaubar zu halten. Mögliche Dämmkosten sind von der Wahl des Energieträgers unabhängig. Denn eine schlechte Dämmung hat auch Auswirkungen auf den Verbrauch Öl und Gas. Und die werden mit dem steigenden CO2-Preis immer teurer, während der Strompreis mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien sinkt.

Auch störende Geräusche braucht niemand mehr zu befürchten, denn heutige Wärmepumpen sind sehr leise.

Einer aktuellen Studie zufolge könnten Wärmepumpen in einem Drittel aller Einfamilienhäuser in Deutschland sofort eingebaut werden. Weitere 30 Prozent bräuchten nur “überschaubare Sanierungsmaßnahmen” wie neue Fenster. Auch viele Mehrfamilienhäuser sind mittlerweile gut umrüstbarhttps://www.zeit.de/2024/11/waermepumpe-heizungsgesetz-waermewende-einbau-deutschland.

Doch die Hetzkampagne gegen den “Heizhammer” hat die Wärmewende ausgebremst. Die Zahl der Förderanträge für Wärmepumpen ging von August 2022 bis August 2023 in den Keller. Die Deutschen setzen weiter vor allem auf fossile Wärme.

Die Bundesregierung will die Wärmewende verhindern – auch in Europa

Der Schaden, der durch die Entkernung des Gebäudeenergiegesetzes in Deutschland angerichtet wurde, ist immens. Doch damit nicht genug, möchten deutsche PolitikerPolitiker nun auch auf europäischer Ebene wirksame Maßnahmen im Wärmesektor verhindern.

In Deutschland hat die medial erzeugte Verunsicherung dazu geführt, dass 2023 mehr fossile Heizungen eingebaut wurden als je zuvor: 790.500 Gasheizungen – ein Plus von 32 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neu eingebauten Ölheizungen hat sich mit 112.500 sogar verdoppelt. Mehr als 80 % der Haushalte in Deutschland heizen nach wie vor mit fossilen Brennstoffen.

Auf europäischer Ebene ist ein konsequenteres Vorgehen gegen klimaschädliche Heizungen geplant. Ab 2029 sollen in der EU fast ausschließlich Wärmepumpen neu eingebaut werden dürfen. Doch BundespolitikerBundespolitiker laufen bereits gegen diese Pläne Sturm. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat schon mal klargestellt: “Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit uns nicht geben.”https://www.morgenpost.de/ratgeber/article238621025/heizung-eu-bruessel-eigentuemer-haus-gasheizung-deutschland.html

Dabei wäre der Einsatz von Biogasanlagen in der Wärmegewinnung in relevanten Mengen unverantwortlich. Denn dafür müsste noch mehr Biogas-Produktion als bisher schon auf Ackerflächen erfolgen, die für Lebensmittelerzeugung und Artenschutz benötigt werden. Ökologisch vertretbar ist allenfalls die Erzeugung aus Bioabfällen, Reststoffen und Güllehttps://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/industriebranchen/biogasanlagen#einfuhrung. In der Fachwelt ist zudem unstrittig, dass Wasserstoff viel zu knapp und kostbar bleiben wird, als dass wir ihn für den Betrieb von Heizungen verschwenden dürften.

Nachdem die Wärmewende im eigenen Land gescheitert ist, darf Deutschland sie nun nicht auch noch auf europäischer Ebene verhindern. Deshalb fordern wir:

Müssen vor dem Einbau weiterer Wärmepumpen nicht zuerst die erneuerbaren Energien ausgebaut und die Altbauten gedämmt werden?

Angesichts des drohenden Klimakollaps muss alles gleichzeitig geschehen, und das so schnell wie möglich. Leider geht es jedoch in allen genannten Bereich viel zu langsam voran.

Wärmedämmung ist in der Tat wichtig. Moderne Passivhäuser kommen fast ohne Heizung aus, Plusenergiehäuser liefern über ihre PV-Anlage sogar mehr Energie, als sie verbrauchen. In Altbauten lässt sich durch Dämmung der Außenwände und dreifach verglaste Fenster viel erreichen. Aber für die erforderlichen Baumaßnahmen fehlt es an Fachpersonal. Deshalb werden sie erheblich mehr Zeit benötigen als der Einbau von Wärmepumpen.

Wärmepumpen sollten daher auch in Häuser eingebaut werden, die nicht optimal gedämmt sind. Solche Häuser würden sonst statt Strom – der erneuerbar produziert werden sollte – entsprechend mehr Gas oder Öl verbrauchen, bei absehbar steigenden Kosten.

Kann die Umstellung auf Wärmepumpen in Altbauten, die nicht nach modernsten Standards saniert sind, dazu führen, dass es im Gebäude nicht mehr genügend warm wird?

Nicht, wenn der Einbau fachlich korrekt erfolgt. Dann ist eine gute Wärmeversorgung auch gesichert, wenn die Wärmedämmung noch nicht modernsten Standards entsprichthttps://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/presseinformationen/2024/0324_ISE_d_PI_Heizkostenstudie.pdf. Möglicherweise müssen zusätzliche Heizkörper installiert werden.

Nur in seltenen Fällen ist von einer Umstellung auf die Wärmepumpe abzuraten:

Sind Holzheizungen eine sinnvolle Alternative?

Holzheizungen können nur dann klimaneutral sein, wenn sie nicht mehr Holz verbrennen, als wieder nachwächst. Deshalb ist ihr Potenzial nur sehr begrenzt. Der Feinstaub aus der Holzverbrennung stellt ein hohes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb ist hier der Einbau moderner Heizungsfilter erforderlich.

Was bringt Heizen mit Wasserstoff?

Klimaneutral ist Wasserstoff nur, wenn er ohne fossile Energien CO2-neutral produziert wurde. Dieser grüne Wasserstoff wird aber wegen des hohen Aufwands in der Herstellung dauerhaft nur sehr begrenzt verfügbar sein. Daher sollte er nur dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative gibt. Mit Wasserstoff zu heizen, wäre eine unverantwortliche Verschwendung, es sei denn ausnahmsweise bei Spitzenbelastungen an wenigen, außergewöhnlich kalten Tagen.

Werden in Wärmepumpen klimaschädliche Kältemittel eingesetzt?

Es gibt Kältemittel, die bei Entweichen ein sehr hohes Treibhausgaspotenzial entwickeln. Diese Kältemittel sind zu verbieten. Sie sind nicht erforderlich, weil heute Kältemittel verfügbar sind, die keinen Klimaschaden anrichten.

Ist der Strombedarf einer Wärmepumpe an extrem kalten Tagen nicht extrem hoch?

Das ist er nur dann, wenn ausschließlich die Luftwärmepumpen-Technologie eingesetzt wird. Es gibt aber auch Wärmepumpen, die Wärme aus dem Erdreich oder aus dem Grundwasser entnehmen.

Ein Schutz vor Wetterphasen mit extremer Kälte können Spitzenlastkessel sein, teilweise auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die neben Wärme auch Strom erzeugen. Diese sollten aber nur ergänzend für extrem kalte Tage eingesetzt werden, weil sie sich klimaverträglich nur mit CO2-neutral hergestellten Gasen betreiben lassen. Solche Gase werden knapp und teuer bleiben.

Wärmedämmung und der Umstieg auf fossilfreie Heizlösungen wie die Wärmepumpe machen sich auf Dauer über die Einsparungen bei den Heizkosten mehr als bezahlt. Um die Anfangsinvestitionen zu ermöglichen, eignen sich Kredite mit niedrigem Zinssatz. In Deutschland sollten solche Kredite den Hausbesitzenden und Gemeinden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt werden.