Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Ziel jeder Gesellschaft sollte sein, dass Menschen dauerhaft ohne Diskriminierung, soziale Benachteiligungen oder substanzielle Nöte in Frieden und in einem Gleichgewicht mit der Natur leben. Die Umgestaltung unserer Lebensweise hin zu Nachhaltigkeit und Regenerationsfähigkeit ist dringend notwendig für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und muss gleichzeitig sozial gerecht gestaltet werden, damit soziale Maßnahmen indirekt zu Klimaschutzmaßnahmen werden. Auf Grundlage der Erfüllung aller Grundbedürfnisse, eines Bewusstseins für die Vielfalt der Gesellschaft, entsprechender Repräsentation und der Förderung von partizipativen Angeboten wollen wir einen Weg gehen, der nicht nur das 1,5-Grad-Ziel anvisiert. Wir wollen sowohleinerseits die Mitwirkung aller BürgerBürger an der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft gewährleisten als auch und andererseits nachhaltige Strukturen etablieren, die langfristig allen BürgerBürger ein Leben in Würde und frei von Diskriminierung ermöglichen und zur Stärkung gemeinschaftlichen Denkens und Handelns beitragen.

Gleichberechtigung

Gleichberechtigung stärkt eine Gesellschaft weit über den sozioökonomischen Aspekt hinaus. Wir setzen uns für eine Politik der Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Geschlechtsdefinition, Ethnie, Herkunft, sozialem Status, Religionsbekenntnis oder sexueller Orientierung sowie der Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und. Wir wollen dazu beitragen, dass die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft als Wert begriffen wird.

Wir treten auf politischer Ebene für eine angepasste Quotierung für Frauen, LGBTQIA, Menschen mit Behinderung sowie mit Migrationshintergund in allen Gremien, Delegationen sowie Verhandlungsgruppen und Konsultationsverfahren ein, damit Geschlechteraspekte in allen Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Der Anteil der Mädchen und Frauen an der Gesamtbevölkerung von gut 50 %https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/_inhalt.html sollte sich darüber hinaus in akademischen und wirtschaftlichen Führungspositionen widerspiegeln. Wir treten für die gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter ein und streben daher die Festlegung einer Frauenquote von 50 % für alle öffentlichen Institutionen an. Für Unternehmensvorstände fordern wir eine Quote von Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft bei gleichzeitiger gezielter Förderung und Anwerbung. Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache trägt dazu bei, das Bewusstsein für das bestehende traditionelle patriarchalische Ungleichgewicht in der Geschlechterrepräsentation zu schärfen und sollte daher in offiziellen Publikationen und Dokumenten Anwendung finden.

Lohngerechtigkeit

Frauen verdienten im Jahr 2021 im Bundesdurchschnitt 18 % (unbereinigte Gender Pay Gap) weniger als Männer mit teils erheblichen branchenspezifischen Unterschieden.https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3261/umfrage/gender-pay-gap-in-deutschland/ Auch unter Berücksichtigung von lohnrelevanten Merkmalen wie Qualifikationsgraden, Alter und Arbeitszeitverteilung bleibt in der Bezahlung von Frauen und Männern bestehen (bereinigte GPG). https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1220561/umfrage/bereinigter-gender-pay-gap-in-deutschland/

Mangelnde Transparenz ist der Schlüssel zu einer ungerechten Bezahlung. Die Notwendigkeit einer individuellen Aufforderung zur Einsicht der Gehälter gleichwertig beschäftigter KollegKollegen durch ArbeitnehmerArbeitnehmer selbst ist für diese jedoch nicht zumutbar und unzureichend.https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2 Wir planen eine gesetzlich verankerte Pflicht auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit und die Festlegung einer Auskunftspflicht aller Unternehmen über die Höhe der Löhne von Männern und Frauen, die von Betroffenen sowie staatlichen Behörden einseh- bzw. abrufbar sein müssen nach dem Vorbild Neuseelands und Islands.https://www.globalcitizen.org/de/content/iceland-gender-equality-law-2018/ und https://www.fpi-lab.org/aktuell/fair-fairer-europa/ Wesentlich ist jedoch der Abbau struktureller Unterschiede in den Zugangsbedingungen zu Beschäftigung. Wir brauchen eine gesellschaftliche Aufwertung und höhere Bezahlung der Tätigkeiten in sozialen Berufen wie Pflege und Erziehung, die häufiger von Frauen ergriffen werden. Auch Zeit für Kindererziehung und Pflege wird häufiger von Frauen getragen und wirkt sich über Auszeiten und Teilzeitarbeit auf Erwerbstätigkeitszeit, Aufstiegschancen und gravierend auf Rentenansprüche aus. So lagen die Lebenszeiteinkommen von Frauen 2015 um 40 bzw. 45 % unter denen von Männern.https://www.rnd.de/politik/unterschiedliches-einkommen-frauen-verdienen-halb-so-viel-wie-manner-5ALJUBVKZRG67LKQUIWDYIW7WU.html Die unterschiedliche Lebensarbeitszeitverteilung zwischen den Geschlechtern muss angeglichen werden, indem durch einen flächendeckenden Ausbau von Betreuungsplätzen Frauen die Berufsausbildung stärker ermöglicht wird. Die Bemühungen vieler Unternehmen, bereits heute für ihre MitarbeiterMitarbeiter eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermglichen, müssen unterstützt und gefördert werden. Zudem muss häusliche Sorgearbeit, welche ebenfalls überwiegend von Frauen geleistet wird, in die Rentenberechnung wie Erwerbsarbeit einbezogen werden. In einer Neuorientierung der Lebensarbeit (Verweis) soll perspektivisch Sorgearbeit wie Erwerbsarbeit anerkannt und vergütet werden.

Antidiskriminierung, Antirassismus, Antifaschismus

Menschenwürde und Gleichwertigkeit sind für uns mit autoritären und antidemokratischen, rassistischen und faschistischen sowie anderweitig auf ethnische, soziale und rechtliche Ausgrenzung basierenden Ideologien unvereinbar. Sie verschleiern Konfliktlinien und Machtverhältnisse und verschärfen krisenhafte Entwicklungen, nicht zuletzt durch ihre Gewalttendenz in der politischen Auseinandersetzung. Etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung besitzen einen Migrationshintergrund, 11.8 Millionen Menschen sind AusländerAusländer.https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html Der Diskriminierung dieser Personen muss gegengesteuert werden, wenn wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft nicht gefährden wollen. Jede Art von Ungleichbehandlung – unabhängig davon, ob sie stark und deutlich oder subtil und unbewusst auftritt – schadet nicht nur einzelnen Personen, sondern schwächt unsere Gesellschaft als Ganzes und mindert sowohl ihre Handlungsfähigkeit als auch deren Akzeptanz. schadet nicht nur einzelnen Personen, sondern schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit mindert Ungleichbehandlung die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.

Wir setzen uns für die Fortentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu einem Antidiskrimierungsgesetz mit vollständiger Umsetzung der europäischen Vorgabenhttps://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Recht_und_gesetz/EU-Richtlinien/eu-Richtlinien_node.html ein zur Stärkung der Rechtssicherheit gegen unmittelbare und mittelbare Diskriminierung auf der Ebene von staatlichen Behörden, Verwaltung und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dieses muss u.a. die Auflegung und Evaluierung eines strukturierten Gleichbehandlungsprogramms, die Verlängerung der Beschwerdefrist und Verpflichtung von Behörden zur Unterstützung durch Erteilung von Auskünften und Stellungnahmen, die Strafbarkeit von Benachteiligungen aufgrund der Inanspruchnahme der Rechte, die sich aus diesem Gesetz ergeben sowie die Möglichkeit der Übertragung einer Prozessführungsbefugnis auf anerkannte Antidiskriminierungsverbände (einzelfallbezogene Verbandsklage) beinhalten.

Schutz vor Gewalt

40 % der Frauen haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt.https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/studie-lebenssituation-sicherheit-und-gesundheit-von-frauen-in-deutschland-80694 Trotz sinkender Gesamtzahl registrierter Gewaltdelikte haben Fälle von gegen Frauen gerichteter Gewalt seit 2015 zugenommen.https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2019.html;jsessionid=E0FDA80A112DAE2D1F9EBB4821674F24.live0611?nn=63476 Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Zahlen nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Fälle darstellen. Zudem hat sich die Situation während der Corona-Pandemie noch einmal verschärft, was sich am starken Anstieg der Beratungsfälle erkennen lässt. Gerade die innerfamiliären Belastungen während der pandemiebedingten Einschränkungen haben ein häusliches Gewaltpotential deutlich hervortreten lassen. Die Möglichkeit für Frauen, für Opfen von gewaltbelasteten Beziehungen zu entkommen, soll durch die finanzielle Förderung von Frauenhäusern Schutzhäusern für alle betroffenen Personen ausgebaut werden.https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1120284/umfrage/empfohlenen-und-tatsaechlich-vorhandenen-betten-in-frauenhaeusern/9 In Deutschland muss die Genitalverstümmelung drastisch verfolgt und bestraft werden.

Gewalt gegen Frauen und LGBTQIA Jegliche Gewalt muss als solche in allen Bundesländern länderübergreifend erfasst und strafrechtlich verfolgt, sowie und anonym veröffentlicht werden.

Jeder Landkreis muss verpflichtet werden Übergriffe aufgrund der sexuellen Orientierung zu erfassen. Ein lokales Monitoring muss verpflichtend werden, das Übergriffe aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst.

Wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen müssen – insbesondere durch personelle und finanzielle Mittel – gefördert und eine bedarfsgerechte, einzelfallunabhängige Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden.

Inklusion

In Deutschland lebten 2017 ca. 13 Mio. Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderungenunterschiedlicher Art. Ihre Familienangehörigen eingeschlossen ihrebilden sie einen großen Teil unserer Bevölkerung. https://de.statista.com/themen/8315/soziale-inklusion/#dossierContents__outerWrapper

Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen stärker als bisher an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können, die hierfür notwendige Barrierefreiheit sollte in einem modernen Land eine Selbstverständlichkeit sein. Besonders zentral sind dabei die Aspekte von inklusiven Schulkonzepten und Barrierefreiheit – sowohl im Verkehr als auch in öffentlichen Gebäuden – sowie die freie Wahl der Wohnform, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum gesellschaftlichen Leben. In Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsverbänden, der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Behindertenbeiräten sowie auch sozialen Initiativen soll umfassende, multifaktorielle Konzeption von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen erarbeiten, die über reine bauliche Anpassungen hinausgeht. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, damit bereits im Vorfeld Barrierefreiheit für digitale Strukturen mit eingearbeitet wird.


Förderschulen für Kinder mit Behinderungen sollen aufgrund des teilweise spezifischen Förderbedarfs erhalten, auf lange Sicht sollen Schulen jedoch inklusiv gestaltet werden. Die Kinder sollen gemeinsam mit den anderen in eine Schule gehen können, aber weiterhin speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt geschützte Räume haben. Parallel sollen die Weiterbildung der LehrerLehrer auf dem Gebiet der Inklusion und die Ausbildung auf Förderschullehramt ausgebaut werden. Des Weiteren soll Gebärdensprache an Grundschulen unterrichtet und an weiterführenden Schulen als Wahlfach angeboten werden, um den massiven, sozialen Einschränkungen Hörgeschädigter entgegenzuwirken.

Öffentliche Sicherheit

Zunehmende Konflikte und Proteste, verursacht durch die wachsende Ungerechtigkeit eines Wirtschaftssystems, welches immer weniger willens und in der Lage ist, die selbstverursachten, sozialen Verwerfungen auszugleichen, belasten Motivation und Leistungsbereitschaft der PolizistPolizisten. ** Demotivation und radikale Einstellungen haben auch innerhalb der Polizei zugenommen. Unser Ziel ist es, die Stellung der Polizei als Institution des Vertrauens für alle BürgerBürger wiederherzustellen und die Wertschätzung dieser wichtigen Funktion zu erhöhen. Dies erreichen wir durch Stärkung der personellen Ausstattung, einer Kultur der Anerkennung von Diversität und bürgerschaftlichen Engagements und des kritischen Fehlermanagements.

Im Rahmen der Polizeiausbildung soll verstärkt eine Kultur der Anerkennung von Diversität und bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden, die später durch Fortbildungen weitergetragen wird. Die soziale und interkulturelle Kommunikationskompetenz soll weiter gestärkt und der Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund unter den Auszubildenden durch gezielte Anwerbung erhöht werden. Wie in allen sozialen Berufen ist eine ausreichende Personalausstattung erforderlich, um eine Auszehrung durch unphysiologische Dienstregulatorien zu verhindern. Hierfür soll auch die Kooperation mit speziell geschulten Berufsgruppen, wie z. B. SozialarbeiterSozialarbeitern, PsychiaterPsychiatern und PsychologPsychologen ausgebaut werden, damit die Polizei von Tätigkeiten entlastet werden kann, für die andere besser und fachspezifisch ausgebildet sind. Auch diese Berufsgruppen müssen daher in Ausbildung und Ausstattung gefördert werden. Die digitale Infrastruktur sowie Aus- und Fortbildung müssen ausgebaut werden zur Verbesserung der Recherchefähigkeit in Bezug auf Cyberkriminalität, Datenaustausch zwischen den Behörden und Zusammenführung von Informationen.

Das notwendig hierarchische System der Polizeistruktur insbesondere in geschlossenen fördert den Korpsgedanken und bewirkt bei Kritik eine Abwehrhaltung nach außen. Die Befähigung zur Machtausübung wirkt attraktiv auf dominanzaffines und rechtsradikales Denken. Mechanismen der innerpolizeilichen Sozialisation müssen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf Sichtweisen und Einstellungen endlich in Studien analysiert und aufgearbeitet werden. Um ihnen entgegenzuwirken, soll bereits die Auswahl der Auszubildenden mit strengeren Sicherheitsüberprüfungen erfolgen, die über die Abfrage von Straftaten hinausgehen, also beispielsweise Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse wie rechtsextreme Haltungen. PolizistPolizisten mit nachgewiesen extremistischen Einstellungen (z. B. Beteiligung in rechtsextremen Chatgruppen) untergraben das Vertrauen in die Verfassungstreue der Polizei und müssen erneut überprüft, versetzt bzw. suspendiert sowie betroffene Einheiten ggf. aufgelöst und umbesetzt werden. Im Wiederholungsfall muß ein/e Polizeibeamte/r aus dem Dienst entlassen werden. Dieses darf nicht nur bei Zugehörigkeit zu oder Zusammenarbeit mit einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Partei gelten, sondern auch solche, welche Gewalt als ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ansehen. Abfragen zu persönlichen Daten von BürgerBürger dürfen nur noch über eine eindeutige Identifizierung der abfragenden Person und genauer Dokumentation von Zeitpunkt, Inhalt, Begründung sowie der Person und Stelle, an die Informationen weitergeleitet wurden, möglich sein. Unberechtigte Abfragen müssen beamten- und strafrechtlich konsequent verfolgt werden.

AusbilderAusbilder sollen als MentorMentoren und Vertrauenspersonen aktiv bleiben, die auch als AnsprechpartnerAnsprechpartner nach der Ausbildung die Nachwuchskräfte darin bestärken, dass stereotype Umgangsformen nicht weitergegeben werden. Im Alltag soll eine Kultur des kritischen Umgangs im Sinne eines critical incident reporting System (CIRS) zur (auch anonymen) Meldung und Nachbearbeitung kritischer Vorfälle oder insuffizienter Abläufe der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebenen unter standardisierter und professioneller Supervision etabliert werden. Polizeiliches Fehlverhalten wie z. B. übermäßige Gewaltanwendung, Diskriminierung oder der Verdacht auf verfassungsfeindliche Einstellungen, untergraben - auch wenn sie selten sind - das Vertrauensverhältnis zwischen BürgerBürger und der Polizei als Institution, welches jedoch für die Ausübung des Gewaltmonopols im Inneren eine notwendige Grundlage darstellt. Trotz gesetzlichem Verbot […] wird das Prinzip des Racial Profiling auf der Grundlage der sog. „grenzpolizeilichen Erfahrung“ (§22 (1) Bundespolizeigesetz) weiterhin angewandt. Um solche Fälle konsequent nachverfolgen zu können, müssen erfolgte Kontrollen den Betroffenen mit Angabe der Begründung quittiert werden Für eine effektive Aufklärung und Verfolgung benötigen wir polizeiunabhängige Beschwerdestellen nach dem Vorbild der Independent Police Complaints Commissions, an die sich BürgerBürger, aber auch polizeiintern KollegKollegen mit Hinweisen, Kritik und Beschwerden wenden können.https://www.polizei-newsletter.de/documents/Polizeikommissionen_alle.pdf Konsequenterweise benötigen wir hierfür ebenso institutionell unabhängige Untersuchungsinstanzen. Für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen ist ein dem Bundestag zugeordnetes, nicht dem Innenministerium unterstelltes Gremium einzurichten. Jede Waffe in Privatbesitz stellt ein Risikofaktor in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit Dritter dar und stellt potentiell das Gewaltmonopol des Staates in Frage. Privater Waffenbesitz soll ausschließlich bei Nachweis einer entsprechenden beruflichen Notwendigkeit und strengen Auflagen bezüglich der persönlichen Eignung gestattet sein.

Reform des Verfassungsschutzes

Gemäß BVerfSchG besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzes in der Vorfeldaufklärung über Bestrebungen u.a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, jedoch ohne polizeiliche Funktion. Gerade in diesem Zusammenhang hat er sich jedoch insbesondere durch die Tätigkeit von sog. V-Männern V-Leute ** wiederholt als eigenes Problem präsentiert. Für den Schutz der BürgerBürger vor terroristischen oder gewaltsamen Handlungen sind laut Verfassung die politischen Abteilungen der LKA und das BKA zuständig, die das Recht und die Pflicht haben, im Umfeld von Terroristen und politischen Gewalttätern polizeilich, ggf. verdeckt ermitteln zur Aufklärung von Terroraktionen sowie zu deren Verhinderung. Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist dagegen die Beobachtung von "extremistischen Menschen" "Extremisten", was jede/n erfasst, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzulehnen scheint oder extremistische Gruppen unterstützt, die Dokumentation "extremistischer“ Bestrebungen und die Ausspähung der Mitglieder und SympathisantSympathisanten solcher Gruppen mit dem Ziel, ihnen "extremistische“ Betätigungen nachzuweisen. Dies ist v.a. problematisch, wenn er darüber hinaus über Einstufungen als Zensurbehörde auftritt und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wird. Die Dokumentation von politischem Extremismus erfolgt effektiv über Forschungsinstitute, Thinktanks oder Bürgerinitiativen, die hierfür staatliche Fördermittel erhalten müssen. Wir halten an einer polizeiunabhängigen Vorfeldaufklärung fest, diese muss jedoch unabhängig und klar durch demokratische Institutionen kontrolliert erfolgen und darf keine Befugnisse zur Informationsweitergabe gegenüber Dritten besitzen. Der Verfassungsschutz bedarf diesbezüglich einer tiefgreifenden Reform.

Öffentlich-Rechtliche Medien erhalten und ausbauen

Eine vielfältige und für unterschiedliche Sichtweisen und Aspekte offene sowie gleichzeitig verlässliche und tatsachenbasierende Medienberichterstattung ist die Basis für eine lebendige Demokratie. Die Konzentration insbesondere im Printmedienbereich sowie Zusammenlegung von Redaktionen führt zur Vereinheitlichung von Inhalten und Sichtweisen und widerspricht dem Konzept von Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Wir wollen unabhängige lokale Medienprojekte und Zeitungen fördern, um ein breites Meinungsspektrum zu erhalten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns ein Grundpfeiler der Informations- und Kulturvermittlung, dessen Schwerpunkt dem Informationsgebot gemäß stärker auf kritische, wissenschaftlich fundierte und meinungsunabhängige Nachrichten, politische Bildung und die Vermittlung von Wissen und Kultur ausgelegt werden muss. In einer Zeit, in der auch manipulierte und nicht faktenbasierte Inhalte frei zugänglich sind, muss dafür Sorge getragen werden, dass öffentlich verbreitete Informationen eine nachprüfbare Grundlage haben. In Sendungen und Zeitungsbeiträgen verwendete Quellen sollen daher auf den online-Repräsentationen der Medien frei zugänglich aufgeführt werden. Organisatorisch soll eine weitgehende Trennung der öffentlich-rechtlichen Medien vom politischen Raum erreicht werden, um Interessenkonflikte zu verhindern und so Neutralität und kritische Berichterstattung sicherzustellen. Die Besetzung der Rundfunkräte soll transparent erfolgen und durch eine den Bevölkerunggruppen entsprechende Quotierung sowie durch Kooptierung von Vertretern zivilgesellschaftlicher Gruppen eine breitere gesellschaftliche Repräsentation widerspiegeln. Aktive PolitikerPolitiker können nicht Mitglied von Aufsichtsgremien sein.

Gesetzlicher Schutz von Whistleblowing

Wir betrachten Whistleblowing als unverzichtbar für die Aufdeckung und Verfolgung unternehmens- oder behördeninterner Missstände aber auch strafrechtlich relevanter Vorgänge, die unter normalen Umständen der Öffentlichkeit oder Untersuchungsinstanzen verschlossen sind. Sie sind meist in die betroffenen Einrichtungen eingebunden, besonders eingeweiht, aber auch gefährdet und bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Insbesondere Unternehmen und die Medien müssen lernen, dass das Aufdecken von Missständen etwas Nützliches für die Gesellschaft bewirkt. Wir begrüßen den aktuellen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene zur Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes, in das folgende Punkte Aufnahme finden müssen:

Ausbau des Katastrophenschutzes

Die Klimakrise führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit sowie stärkeren Ausprägung von Unwetterkatastrophen in Deutschland und Europa – Dürren, Starkregen und Hochwasser sind dabei die zwei drei häufigsten Folgen der Klimakatastrophe.https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-10_cc_26-2021_kwra2021_kurzfassung.pdf

Zudem können mehrere Ereignisse gleichzeitig auftreten bzw. länderübergreifend Gebiete betroffen sein. Dies macht eine Ausweitung von Katastrophenschutzmaßnahmen mit zentraler Koordination notwendig mit einer Gesamtstrategie aus baldigen und wirksamen Klimaschutz als Grundvoraussetzung, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Ausbau von konkreten Katastrophenschutzmaßnahmen (wie z. B. Entsiegelung und Schwammstädte) sowie Stärkung der Resilienz im Katastrophenfall.

Klimaanpassungsmaßnahmen

Die Forschung zur Entwicklung und Vorhersage von Extremwetterereignissen muss verstärkt werden, was die dauerhafte Sicherstellung der Datenauswertung und Analysekapazitäten einschließt. Durch digitale Simulationen von Katastrophenszenarien (Digital Twins) mit Integration präventiver Maßnahmen in den Städtebau können Möglichkeiten der Digitalisierung sinnvoll genutzt werden.https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-05-29_texte_55-2019_starkregen-stadtentwicklung.pdf Die Risikoanalyse muss ebenso einschließen, dass Schutzmaßnahmen sich nicht untereinander behindern, z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen nicht zur Verschärfung von Dürreperioden und umgekehrt beitragen. In Baurecht, Bundesnaturschutzgesetz und Landesplanung sind rechtliche Grundlagen zu schaffen, um Bautätigkeit in Gefahrengebieten zu begrenzen und sowie ökologisch und sozial zu gestalten.

Es soll eine Boden-Kommission zur raschen Erarbeitung einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik eingerichtet werden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zügig vornehmen zu können (Stärkung des kommunalen Vorkaufsrecht, Konkretisierung der Sozialpflichtigkeit und Begrenzung des nicht eigengenutzten (Boden)eigentums im Städtebaurecht).https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/klimawandel/Klimaschutz_Forderungen_Duerren_und_Hochwasser_16_Punkte.pdf Durch bauliche Maßnahmen muss die Versickerungsfähigkeit in städtischen Gebieten gesteigert werden, z. B. durch Entsiegelung und Umwidmung von Park- und Waldflächen, keine weitere Versiegelung ohne Ausgleichsflächen und Entwicklung von Konzepten für die Fähigkeit, Wasser in Städten zu speichern und verzögert wieder abzugeben (Schwammstädte), was insbesondere in Hochwasserentstehungsgebieten gem. §78d Wasserhaushaltsgesetz umgehend umgesetzt werden muss.

Ein umfangreiches Renaturierungsprogramm von Flussläufen und Flussauen, einschließlich Wiederbewaldung insbesondere von ungenutztem Agrar- und Weideland ist erforderlich, um Überflutungsflächen zu schaffen und Flussströmungen zu verlangsamen sowie eine gleichmäßigere Wasserfüllung zu erreichen, zudem wird hierdurch eine Stärkung von Biodiversität und CO2-Aufnahme erreicht. Um die Speicherung von Oberflächen- und Bodenwasser in der Landschaft zu erhöhen, muss die Bodenverdichtung und -bearbeitung reduziert und eine ganzjährige Bodendeckung zum Erhalt der Bodenstruktur und Wasserspeicherungskapazität ermöglicht werden. Die Möglichkeit der Anordnung entsprechender Maßnahmen ist durch Ergänzung §17 Abs. 2, 3 BBodSchG erforderlich. Zusätzliche Waldflächen können zudem einen Teil der durch den Klimawandel zurückgehenden Niederschläge ausgleichen, wobei sich die Effekte regional unterscheiden.https://www.nature.com/articles/s41561-021-00773-6.pdf Mind. Mindestens 10 % der Waldfläche sollen als dauerhafter Naturwald ausgewiesen und ein Waldumbau hin zu naturnahen Laubwäldern insbes. von Hanglagen zum Schutz des Bodens eingeleitet werden. Im Bundeswaldgesetz soll eine schonende Waldbewirtschaftung festlegen werden.

Drainagen müssen wo möglich rückgebaut, ggf. durch kontrollierte Dränung ersetzt werden und Neugenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Das Bergrecht muss dergestalt angepasst werden, dass Eingriffen zum Rohstoffabbau kein Vorrang mehr gegenüber ggf. erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen erteilt werden darf. Der weitere Ausbau von Flüssen für die Schifffahrt z. B. mittels Staustufen muss beendet werden, da bei häufiger auftretendem Niedrigwasser in den Flüssen der Landschaftswasserhaushalt beeinträchtigt und Trockenheit begünstigt wird.

Reform des Bevölkerungsschutzes

Durch eine Grundgesetzänderung soll die Rolle des Bundes zur Katastrophenschutzplanung und Hilfe im Katastrophenfall gestärkt und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als bundesweite Zentralstelle zur Planung und Koordinierung von bundesweiten Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut werden, einschließlich einer Weisungsbefugnis für betroffene Länder. Ziel ist die Schaffung eines organisatorischen Zentrums (ähnlich dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ) mit einem bundesweit verzögerungsfrei einsetzbaren Netzwerk von Einsatzmitteln, Personal und Notversorgung. Hierfür sind erforderlich:

Kompetenzzentren auf Landesebene unterstützen und kontrollieren Kommunen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Die Stromversorgung stellt bereits heute in nahezu allen Bereichen die kritischste Infrastruktur dar, die für den Katastrophenfall i.R. einer ohnehin notwendigen Regionalisierung der Strom- und Speicherversorgung sichergestellt werden muss. Ebenso müssen Satellitenschüsseln mit WLAN-Zugang und Notstromversorgungseinrichtungen in kurzer Zeit verfügbar gemacht werden. Zum Schutz kritischer Infrastruktur auch vor hybriden Bedrohungen sollen analoge Betriebsverfahren aufrechterhalten und die Fähigkeit zur Bedienung in der Berufsausbildung beibehalten werden. Die zumeist privaten Betreiber von Versorgungsinfrastruktur sollen gesetzlich auf den Fokus von Schutzmaßnahmen und entsprechende Durchsetzungskompetenz der Landesstellen verpflichtet werden. Im Sendai-Rahmenwerk zur Katastrophenvorsorge der UNhttps://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fremd-Publikationen/SENDAI/sendai-rahmenwerk-2015-2030.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ist auf die Notwendigkeit der Zielorientierung einer Resilienzssteigerung ausgerichtet, deren Umsetzung durch das BBK eingeleitet wurde.https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Nationale-Kontaktstelle-Sendai-Rahmenwerk/Resilienzstrategie/resilienz-strategie_node.html Die Entwicklung einer entsprechenden Nationalen Resilienzstrategie soll beschleunigt und zügig umgesetzt werden.

Warnungen des BBK sowie des Europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS müssen rechtzeitig in die Kommunen und an die Bevölkerung vermittelt werden. Hierfür muss ein flächendeckendes Netz barrierefreier Warnsysteme gewährleistet seinhttp://www.gehoerlosen-bund.de/browser/522/dgb_brosch_katastrophenschutz.pdf mit folgenden Komponenten: Batteriebetriebenes funktionsfähiges Radio als Standardausstattung (Mobilfunknetze schnell überlastet oder ausgefallen), GebärdendolmetscherGebärdendolmetscher an den lokalen Anlaufstellen und als Einblendungen im TV, flächendeckendes aktives Sirenensystem, Sicherstellung des für 2022 geplanten ergänzenden Warnsystem über Cell-Broadcast-Verfahren (Gesetzliche Verpflichtung der Betreiber im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes ZSKG und Anordnung durch Bundesnetzagentur), Etablierung von NINA als zentrale Warnapp-Standardinstallation inkl. Handlungsempfehlungen und Integration mit der geplanten Notruf-App Nora. Depots mit Notversorgung an Lebensmitteln, medizinischen und anderweitigen Versorgungsgütern (Notstromaggregate, Zelte, Decken, Hygieneartikel) müssen wo erforderlich aufgestockt werden.

Das Bewusstsein über die durch die Klimaveränderungen entstehenden Risiken muss gestärkt werden.

Das Verhalten im Katastrophenfall muss stärker in die Schulausbildung integriert und Erwachsenenkurse mit Notfallübungen etabliert werden (richtiges Verhalten, zuständige Stellen und Notfallversorgungszentren, lokale Katastrophenpläne, Risikoaufklärung insbes. in Gefährdungsgebieten). Die vorhandene Hilfsbereitschaft soll strukturiert und gefördert werden durch Schulung von (freiwilligen) Präventions- und KatastrophenhelferKatastrophenhelfern oder Organisation und Förderung von Netzwerken zur Nachbarschaftshilfe (Behinderte, Ältere, Kinder) mit Hilfe- und Evakuierungsregister, Netzwerk regionaler Katastrophenräte mit VertreterVertretern aller beteiligten Einrichtungen, die sich um Überwachung von Warnmeldungen, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung kümmern.

Der Katastrophenschutz, welcher gegenwärtig fast ausschließlich aus ehrenamtlichen MitarbeiterMitarbeitern besteht, ist auf die kommenden Herausforderungen nicht ausreichend vorbereitet und ausgestattet. Die Klimaliste möchte gemeinsam mit lokalen ExpertExperten den Katastrophenschutz in eine neue Form des Zivilersatzdienstes integrieren. Dies soll auch den gesellschaftlichen Wert der im Katastrophenschutz aktiven HelferHelfer betonen.

Katastrophenhilfe

Aufgrund der Zunahme von Häufigkeit und Ausmaß unwetterbedingter Schäden werden entsprechend finanzielle Aufwendungen unvermeidlich. Versicherer werden die anfallenden Summen auf Beitragssteigerungen umlegen, welche für die Bewohner insbesondere in stark gefährdeten Gebieten unter Umständen nicht mehr finanzierbar sein werden.https://www.tagesschau.de/inland/versicherungsbranche-unwetter-101.html Eine Elementarschadenversicherung soll abhängig von der Gefährdungslage verpflichtend eingeführt und die Eigenvorsorge vor allem für einkommensschwache Haushalte ggf. staatlich gefördert werden. Die Besiedlung ebenso wie der Wiederaufbau muss in bekannten Gefahrengebieten zukünftig unterbleiben, daher muss bereits heute die Planung für Ausweichgebiete in die Katastrophenschutzpläne einbezogen werden. Wo ein Wiederaufbau erfolgt, muss dieser klimagerecht und mit entsprechenden baulichen Schutzmaßnahmen erfolgen.